Anträge

Antrag auf Beurlaubung:

 

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Wichtige Gründe können sein:

 

- Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind

- Heirat, schwere Erkrankung oder Todesfall in der engsten Familie

- Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie

- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen

- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben

- Besuche von Beratungsstellen oder Behörden

 

 Antrag_auf_Beurlaubung_vom_Schulbesuch.pdf



Zuletzt aktualisiert von milse am 05.10.2021, 07:49:26.

 

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